Wer beauftragt euch? Habt ihr eine Genehmigung?

Erstellt von Leon Ezra Kuhnt, Geändert am Mo, 7 Apr um 11:32 NACHMITTAGS von Leon Ezra Kuhnt

Immer wieder werden wir gefragt, wer uns beauftragt hat und ob wir eine Genehmigung für unsere Tätigkeit vorweisen können. Dabei wird oft davon ausgegangen, dass es für alles in Deutschland zunächst einer behördlichen Genehmigung bedarf – was bei unserer umfassenden Bürokratie verständlich ist. Wir möchten Ihnen erläutern, dass es grundsätzlich einen Unterschied zwischen dem öffentlichen Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport), dem Katastrophenschutz und Sanitätswachdiensten gibt. Der öffentliche Rettungsdienst wird bei Notfällen über die 112 alarmiert und handelt im staatlichen Auftrag. Ähnlich ist es beim Katastrophenschutz. Krankentransporte werden von verschiedenen Organisationen durchgeführt und benötigen je nach Bundesland eine Genehmigung. Sanitätswachdienste bei Veranstaltungen, wie Demonstrationen, Sportfesten oder Konzerten, erfolgen jedoch nicht im staatlichen Auftrag, sondern im Auftrag der jeweiligen Veranstalter*innen. Auch wir vom Sanitätskollektiv Leipzig werden in der Regel von den Veranstalter*innen angefragt und beauftragt, um die sanitätsdienstliche Absicherung zu gewährleisten. Als private nicht-Regierungsorganisation haben wir dabei in aller Regel den gleichen rechtlichen Status wie größere Hilfsorganisationen. Eine spezielle staatliche Genehmigung für jeden einzelnen Einsatz im Rahmen eines Sanitätswachdienstes ist in diesem Kontext in der Regel nicht erforderlich. Es kommt daher ganz darauf an, welchen Dienstleister sich der*die Veranstalter*in für die sanitätsdienstliche Absicherung aussucht.

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